Verleiht dem Bier eine grössere Farbtiefe und ergänzt je nach Schüttungsanteil feine Nuancen
von Chocoladen-, Nuss- oder Kaffeearomen - alles im Rahmen des Reinheitsgebotes.
Der Schaum bleibt dabei unverändert.Das Malz wird aus Grün- oder Darrmalz in einem schonenden
Röstvorgang hergestellt. Dabei werden bittere Geschmacknoten weitgehend vermieden.
Einsatz: Schüttungsanteil <= 10 %. Für alle Biere zur Intensivierung der Farbe.
Bestens geeignet für Alt, Schwarzbiere, Porter, Stout und Bock.
Packung à 1 kg
Mehrere Sorten einzeln abpacken bitte zusätzlich bestellen
Art. 91.180
Malz sortenrein abpacken (1 x pro Bestellung bzw. 1 x pro Rezept)
Wichtige Information:
Dieses Malz wurde zu einem reduzierten Zollansatz in die Schweiz eingeführt.
Es darf nur zu Brauzwecken verwendet werden. Eine allfällige Änderung des Verwendungszweckes
muss der Oberzolldirektion vorgängig gemeldet werden und die Differenz der Einfuhrabgaben muss nachentrichtet werden (Art. 14 und 26 des Zollgesetzes vom 18. März 2005)
von Chocoladen-, Nuss- oder Kaffeearomen - alles im Rahmen des Reinheitsgebotes.
Der Schaum bleibt dabei unverändert.Das Malz wird aus Grün- oder Darrmalz in einem schonenden
Röstvorgang hergestellt. Dabei werden bittere Geschmacknoten weitgehend vermieden.
Einsatz: Schüttungsanteil <= 10 %. Für alle Biere zur Intensivierung der Farbe.
Bestens geeignet für Alt, Schwarzbiere, Porter, Stout und Bock.
Packung à 1 kg
Mehrere Sorten einzeln abpacken bitte zusätzlich bestellen
Art. 91.180
Malz sortenrein abpacken (1 x pro Bestellung bzw. 1 x pro Rezept)
Wichtige Information:
Dieses Malz wurde zu einem reduzierten Zollansatz in die Schweiz eingeführt.
Es darf nur zu Brauzwecken verwendet werden. Eine allfällige Änderung des Verwendungszweckes
muss der Oberzolldirektion vorgängig gemeldet werden und die Differenz der Einfuhrabgaben muss nachentrichtet werden (Art. 14 und 26 des Zollgesetzes vom 18. März 2005)
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