BEST Red X® ist malzseitig mittlerweile zum Synonym für Biere mit rötlicher bzw. roter Farbe geworden.
Es kann zu 100% in der Malzschüttung eingesetzt werden und ist damit ohne den Zusatz weiterer Malze anwendungsfertig. Durch BEST Red X® ist bei höchstmöglicher Prozesssicherheit und optimaler Verarbeitbarkeit sichergestellt, dass reproduzierbar glanzfeine Biere mit intensiv roten Farben gebraut werden können.
Einsatz: Bis zu 100 % Empfohlen für alle roten und rötlichen Biere, Amber - Biere, rötliche Weizenbiere, rötliche Altbiere, rote Ales, rotstichige Dunkelbiere etc.
Verkaufseinheit: 1 kg geschrotet
Mehrere Sorten einzeln abpacken bitte zusätzlich bestellen
Art. 91.180
Malz sortenrein abpacken (1 x pro Bestellung bzw. 1 x pro Rezept)
Wichtige Information:
Dieses Malz wurde zu einem reduzierten Zollansatz in die Schweiz eingeführt.
Es darf nur zu Brauzwecken verwendet werden. Eine allfällige Änderung des Verwendungszweckes
muss der Oberzolldirektion vorgängig gemeldet werden und die Differenz der Einfuhrabgaben muss nachentrichtet werden (Art. 14 und 26 des Zollgesetzes vom 18. März 2005)
Es kann zu 100% in der Malzschüttung eingesetzt werden und ist damit ohne den Zusatz weiterer Malze anwendungsfertig. Durch BEST Red X® ist bei höchstmöglicher Prozesssicherheit und optimaler Verarbeitbarkeit sichergestellt, dass reproduzierbar glanzfeine Biere mit intensiv roten Farben gebraut werden können.
Einsatz: Bis zu 100 % Empfohlen für alle roten und rötlichen Biere, Amber - Biere, rötliche Weizenbiere, rötliche Altbiere, rote Ales, rotstichige Dunkelbiere etc.
Verkaufseinheit: 1 kg geschrotet
Mehrere Sorten einzeln abpacken bitte zusätzlich bestellen
Art. 91.180
Malz sortenrein abpacken (1 x pro Bestellung bzw. 1 x pro Rezept)
Wichtige Information:
Dieses Malz wurde zu einem reduzierten Zollansatz in die Schweiz eingeführt.
Es darf nur zu Brauzwecken verwendet werden. Eine allfällige Änderung des Verwendungszweckes
muss der Oberzolldirektion vorgängig gemeldet werden und die Differenz der Einfuhrabgaben muss nachentrichtet werden (Art. 14 und 26 des Zollgesetzes vom 18. März 2005)
Einheit | |
Einheit | kg |